Eierkennzeichnung: Infos rund um Eierauszeichnung und Eieretiketten um Eierschachteln zu etikettieren
Eierauszeichnung kinderleicht gemacht - Eieretiketten zur Eierkennzeichnung
Da ein Ei ein sehr empfindliches Produkt ist, herrschen besondere Anforderungen, welche bis zur Etikettierung der Eierschachtel reichen.
Um Ihnen eine Unterstützung zu bieten, haben wir uns dazu entschlossen, zur Eierauszeichnung und zu den Eieretikettierern Blitz T021 und Blitz L21 einen Blogartikel zu schreiben.
Seit mittlerweile einigen Jahren gelten in der EU Richtlinien für die Eierauszeichnung. Diese Regelungen wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland durchgesetzt.
Durch diese Kennzeichnungsregelungen ergeben sich neue Bedingungen für die Eier Etikettierung. So gibt es nun Pflichtangaben, welche auf dem Eieretikett vorhanden sein müssen!
Folgende Pflichtangaben müssen auf dem Preisetikett von Eierschachteln vorhanden sein:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Hier muss Datum aufgedruckt werden, bis wann die Eier mindestens genießbar sein müssen. Dabei darf die eine Frist von 28 Tagen nach dem Legen des Eis nicht überschritten werden, kann aber auch je nach Fall kürzer ausfallen.
Die Güteklasse (A-Extra, A, B oder C)
Der Handel bietet in Deutschland nur Eier der Güteklasse A und A-Extra an. Dafür muss das Ei besondere Eigenschaften aufweisen. So muss die Schale normal, sauber und unverletzt sein. Die Luftkammer darf nicht höher als 6mm sein. Das Eiklar muss durchsichtig und von gallertartiger Konsistenz sein. Keime dürfen nicht sichtbar entwickelt sein. Ebenso muss das Ei frei von Fremdgeruch sein, und ein Dotter aufweisen, welches beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar ist.
Die Gewichtsklasse (S, M, L oder XL)
Die Gewichtsklasse eines Ei's wird folgendermaßen eingestuft. So sind XL Eier mind. 73g schwer oder schwerer. L Eier wiegen 63 bis 73 Gramm. Eier der Größe M befinden sich im Gewichtsbereich zwischen 53 und 63 Gramm. Die kleinste Gewichtsklasse ist S mit einem Gewicht unter 53 Gramm.
Ein EAN-Code, der die entsprechende Packstellennummer beinhaltet
Die Packstellennummer muss deshalb enthalten sein, da Eier ausschließlich in zugelassenen Packstellen verpackt werden dürfen. Diese Packstellen enthalten eine Kenn-Nummer (die Packstellennummer). Dabei beschreiben die ersten beiden Stellen das Land, in welchem das Ei verpackt wurde. Nachfolgend kommt der Ländercode für das Bundesland, sowie vier Ziffern die den produzierenden Betrieb kennzeichnen.
Um Ihnen diese Pflichtangaben zu erleichtern, finden Sie in unserem Angebot passende Eieretiketten für Eierkartons mit den Pflichtangaben als Standardvordruck mit rechteckigem oder rundem Rand.
Mit Ihrem Etikett können Sie Ihren Kunden freiwillig folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Angaben zur Fütterung der Hühner
- Zeitpunkt des letzten empfohlenen Verkaufsdatums
- Wann wurde das Ei gelegt (Legedatum)
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