Neue Verpackungsgesetze 2025 - Das müssen Sie wissen!
Ab 2025 treten neue Verpackungsgesetze in Kraft, die für Händler und Hersteller bedeutende Auswirkungen haben. Ziel ist es, nachhaltigere Verpackungslösungen zu fördern, Plastikmüll zu reduzieren und die Recyclingquote zu erhöhen. Wer sich nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Abmahnungen und hohe Strafen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten können.
Welche konkrete Ziele verfolgt das neue Verpackungsgesetz?
Folgende Ziele sind formuliert worden: Verpackungsabfälle vermeiden, die Recyclingquote erhöhen und noch mehr recycelbare, ökologische Materialien verwenden. Das neue Gesetz verpflichtet die Hersteller, für den gesamten Lebenszyklus der Verpackungen die Verantwortung zu übernehmen.
Ab 2025 wird die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) weiter verschärft. Unternehmen müssen nicht nur für die umweltfreundliche Gestaltung ihrer Verpackungen sorgen, sondern auch nachweisen, dass sie in Recycling- und Entsorgungssysteme einzahlen. Dies bedeutet, dass Unternehmen eine genauere Dokumentation und Nachverfolgbarkeit ihrer Verpackungsmaterialien sicherstellen müssen.
Unternehmen müssen sich an den Kosten für die Entsorgung beteiligen, indem sie Beiträge an sogenannte duale Systeme entrichten. Ab 2025 sollen verstärkte Kontrollen eingeführt werden. Verstöße können zu erheblichen Strafen und Abmahnungen führen. In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammen:

Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick
► Registrierung und Datenmeldung bei der Behörde Zentrale Stelle: Die Registrierung und Datenmeldung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist verpflichtend. Unternehmen müssen alle drei Pflichten erfüllen, um rechtskonform aufgestellt zu sein:
- Lizenzvertrag mit einem dualen System abschließen
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Datenmeldung der lizensierten Mengen im Verpackungsregister LUCID
► Einwegverbot bei Vor-Ort-Verzehr: Einwegplastik steht weiterhin im Fokus der Regulierung. Die Gesetzesänderung betrifft den Vor-Ort-Verzehr von Essen und Getränke und Fast-Food-Produkten. Davon wären vor allem große Fast-Food-Ketten betroffen. Kleine Kioske und Imbisse sollen auch weiterhin von der Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke To-Go ausgenommen sein.
► Pflicht zur Mehrweg-Alternative im Handel: Einzelhändler und Lieferdienste müssen ab 2025 eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen anbieten. Restaurants, Cafés und Lieferdienste müssen Mehrweglösungen für ihre To-Go-Produkte bereithalten. Bei Getränkeverpackungen und Bechern ist das bereits so. Bei Verpackungen für nicht-flüssige Speisen gilt das aktuell noch ausschließlich für Kunststoffverpackungen. Supermärkte müssen insbesondere für Frischeprodukte wie Obst und Gemüse, Fleisch und Käse wiederverwendbare Verpackungen anbieten. Ab 2025 sollen die Verbraucher also die Wahlmöglichkeit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung haben.
► Erhöhte Recyclingquoten und neue Kennzeichnungspflichten: Ein weiteres zentrales Element der neuen Verpackungsgesetze ist die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Hersteller sind verpflichtet, klare Angaben über die Zusammensetzung und Recyclingmöglichkeiten ihrer Verpackungen zu machen. Das bedeutet konkret:
- Verpflichtende Recyclinghinweise auf gut sichtbaren Labels
- Verpackungen mit Mindestanteil an recyceltem Material
- Striktere Vorgaben zur Materialwahl
► Vereinfachte Rückgabe: Durch die Einführung einer Rücknahmepflicht für Mehrweg-Getränkeverpackungen soll die Rückgabe von Pfandflaschen erleichtert werden. Letztvertreiber von Getränken werden dazu verpflichtet, alle Mehrwegverpackungen anzunehmen, unabhängig von Vertrieb oder Herkunft. Diese Pflicht soll allerdings nur für Händler mit einer Verkaufsfläche über 200 m2 gelten.
► Begrenzung des Leerraums in Verpackungen: Gestaltung und Befüllung der Produktverpackung täuscht oft eine größere Füllmenge vor als sie tatsächlich ist. Verpackungen, die darauf abzielen, das wahrgenommene Volumen des Produkts zu vergrößern, dürfen künftig nicht in Verkehr gebracht werden.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025
Die Europäische Union hat eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet: die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Diese tritt 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026. Ziel der neuen Verordnung ist es, Verpackungsabfälle in der gesamten EU drastisch zu reduzieren, die Recyclingquoten zu erhöhen und nachhaltige Materialien zu fördern. Die PPWR betrifft Unternehmen aller Branchen – von Herstellern und Einzelhändlern bis hin zu Logistik- und E-Commerce-Anbietern.
► Strengere Reduktionsziele für Verpackungsabfall: Die Verordnung setzt klare Zielvorgaben zur Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen:
- Bis 2030 - 5 % weniger Verpackungsabfall
- Bis 2035 - 10 % weniger Verpackungsabfall
- Bis 2040 - 15 % weniger Verpackungsabfall
► Verbot bestimmter Einwegverpackungen: Die PPWR führt ein generelles Verbot für bestimmte Einwegverpackungen ein, insbesondere in der Gastronomie und im Einzelhandel:
- Einweg-Kunststoffverpackungen bei Verzehr vor Ort im Gastgewerbe (Ausnahme: Kleinstunternehmen)
- Einwegverpackungen für Obst und Gemüse wie z.B. Netze, Beutel, Schalen (es sei denn, sie sind aus nachhaltigen Materialien)
- Miniaturverpackungen für Hotelkosmetik (z. B. Shampoofläschchen)
- Einzelportionen von Marmalade, Dips, Kaffeesahne, Zucker, Ketchup, Mayonnaise, Senf und anderen Soßen in Einweg-Kunststoffverpackungen
- Mogelpackungen, die ein größeres Produktvolumen vortäuschen
- Wrapping von Flughafen-Gepäck mit Kunststofffolie
► Verpflichtende Umweltkennzeichnungen auf Verpackungen: Verpackungen müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, um Konsumenten über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg zu informieren. Um Verbraucher besser zu informieren, wird eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt. Alle Verpackungen müssen ab 2025 deutlich sichtbar gekennzeichnet sein mit:
- Recyclingfähigkeit des Materials
- Anteil an recyceltem Material
- Entsorgungsanweisungen für Verbraucher
Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Unternehmen müssen ihre Verpackungen nachhaltiger gestalten, strenge Recyclingquoten erfüllen und verstärkt auf Mehrweg-Optionen setzen. Wer sich frühzeitig anpasst, kann nicht nur hohe Strafen vermeiden, sondern sich auch als nachhaltiges Unternehmen positionieren und Wettbewerbsvorteile sichern.
In unserem Produktportfolio finden Sie zahlreiche ökologische Produkte. Beliebt sind unsere nachhaltigen, individuell bedruckbaren Baumwolltaschen, die umweltfreundlichen Recycling Tüten oder Graspapiertaschen. Tragetaschen mit FSC Zertifizierung ist bei vielen unserer Kunden eine Selbstverständlichkeit - einfach ökologisch und markenstärkend handeln und dabei mehr Stammkunden gewinnen. Auch unter Verpackungen bieten wir unseren Kunden ökologische Produktlösungen wie zum Beispiel die Bio Eisbecher "All natural" oder das nachhaltige und ökologische Holzbesteck-Set. Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? Kontaktieren Sie uns einfach!
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